Au-Pair Agentur Berlin
Au-Pair in der französischen Schweiz
Als Au-Pair in der SchweizEin Au-Pair-Aufenthalt ist eine Kombination aus Arbeit und Reise. Als Au-Pair in der Schweiz verbringt man ein Jahr mit einer Gastfamilie, bei der man wohnt.
Was spricht für einen Aufenthalt als Aupair in der Schweiz? Es muss nicht immer die weite Ferne sein, wenn man als Au-Pair arbeiten möchte. Unser Nachbarland bietet sehr vieles, was einen Aufenthalt dort attraktiv macht. Da wir lediglich in den französischen Teil der Schweiz vermitteln, ist dies die perfekte Gelegenheit, um fließend Französisch zu lernen.
Ob in Lausanne, die schöne Stadt am Genfer See, in Montreux, wo Freddie Mercury zahlreiche seine Queen-Platten aufnahm oder Nyon, eine Stadt, in der regelmäßig Au-Pair-Treffen stattfinden, die Schweiz hat viele sehenswerte Plätze.

Voraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt in der Schweiz
- Die Au-Pairs sollten bei der Einreise zwischen 18 und 30 Jahre alt sein bei europäischen Bewerbern.
- Bewerber, die keine Europäer sind, müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein.
- Bewerbung und Referenzen müssen immer auf Englisch oder Französisch geschrieben oder übersetzt sein.
- Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein.
- Bewerber mit vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen erhalten Familienvorschläge und werden auch von unseren Partneragenturen in der Schweiz angenommen.
Au-Pair Aufenthaltsdauer
Um in der Schweiz als Au-Pair zu arbeiten, muss man 12 Monate in der Familie bleiben. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Einreisebestimmungen und Arbeitserlaubnis
Alle Bewerber aus Deutschland, allen anderen Ländern der EU (auch neue Länder wie Polen und Tschechien, usw.) sowie Bewerber aus nicht EU-Ländern können in die Schweiz vermittelt werden.
Des Weiteren benötigt jedes Au-Pair für die Schweiz eine Arbeitsgenehmigung. Diese wird von der Gastfamilie beantragt und bezahlt und es kann bis zu 2 Monaten dauern, bis man die Genehmigung erhält. Sobald die Gastfamilie die Arbeitsgenehmigung erhalten hat, muss das Au-Pair selbst das Visum beantragen und zahlen. (Nicht alle Nationalitäten benötigen ein Visum für die Schweiz!)

Au-Pair Arbeitszeit und Taschengeld
Die Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung der Kinder, leichte Hausarbeit sowie Babysitting. Die normale Arbeitszeit für Au-Pairs beträgt 30 Stunden pro Woche und zusätzlich 2-3 mal Babysitting. Die Arbeitszeiten werden individuell mit der Familie abgesprochen.
Das Au-Pair hat mindestens 1.5 Tage in der Woche frei, Kost und Logis wird von der Familie über den gesamten Zeitraum geboten. Das Taschengeld ist abhängig von der Region, in die man vermittelt wird und beträgt mindestens FRS 600 netto pro Monat. (Dies entspricht etwa 370,-Euro)
Urlaub
Au-Pairs unter 20 Jahren erhalten 5 Wochen Jahresurlaub und nach dem 20. Geburtstag erhalten Au-Pairs in der Schweiz 4 Wochen Urlaub im Jahr. Des Weiteren werden die Feiertage berücksichtigt.
Sprachkurse
Als Au-Pair in der französischen Schweiz muss man an mindestens 120 Stunden Sprachkurs teilnehmen. Dieser wird von der Familie organisiert und bezahlt.
Kündigung
Während der ersten beiden Wochen besteht eine Probezeit, in der beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen können. (Mit 3-tägiger Vorankündigung!) Nach der Probezeit können beide Parteien den Vertrag jeweils einen Monat im Voraus zum Monatsende kündigen. Dies muss schriftlich geschehen.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Französische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung, für einen Au-Pair-Aufenthalt ist es aber besser, zumindest Grundkenntnisse zu besitzen.
Vermittlungskosten und die Versicherung
Die Kosten für die Reise trägt das Au-Pair selbst. Es fallen keine weiteren Kosten an. Die Provision wird erst dann fällig, wenn Sie sich mit einer Familie einig werden, die Familie Sie als Au-Pair akzeptiert und Sie eine Einladung von der Familie bekommen. Innerhalb der EU sind Sie in der Regel über Ihre bisherige Krankenversicherung versichert. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung entsprechend nach.
Vermittlungsgebühr
beinhaltet 19% MwSt. €:
Au-Pair Anmeldung
Die gesamte Anmeldung muss in Französischer oder Englischer Sprache verfasst sein oder von Ihnen übersetzt werden. Bitte nutzen Sie unser Online-Formular. Wir senden Ihnen umgehend unsere Bewerbungsunterlagen zu. Die gesamte Anmeldung muss in Englischer Sprache verfasst sein oder von Ihnen übersetzt werden.
Unsere Partneragenturen haben ständig eine große Zahl an Gastfamilien, die Au-Pairs suchen. Sie erhalten also sehr schnell einige Vorschläge zugeschickt, sobald wir Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten haben.